Bungalows
Wo darf man einen Bungalow bauen?
Ebenerdiges Bauen gilt weiterhin als besondere Bauweise für den Traum von den eigenen vier Wänden. Welche Besonderheiten diese Bauweise bei der Umsetzung Ihres Hausbau-Projektes mit sich bringt, erfahren Sie hier.
Wie liest man einen Bebauungsplan?
Neben etlichen Entscheidungen, wie Baufinanzierung, Grundstückssuche und Haustyp kommt noch der Bebauungsplan bzw. Flächenwidmungsplan dazwischen. Grundsätzlich geben diese vor, wie und ob das jeweilige Grundstück bebaut werden darf. Aber der Bebauungsplan hält weitere Überraschungen für Sie als Bauherr bereit. Denn neben der grundsätzlichen Frage, ob das Grundstück bebaut werden darf, beinhaltet der Bebauungsplan Vorgaben zu Baulinien, Baugrenzen, Bebauungstiefen, zur Bebauungsweise als auch zur Bebauungsdichte und Geschossflächenzahl Ihres Eigenheims. Darüber hinaus kann die Gemeinde individuelle Angaben zum Dachtyp oder sogar Fassadenfarbe vorgeben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine verbindliche Bauplanung laut jeweiliger Bauordnung handelt.
Um den Bebauungsplan richtig lesen zu können, sollten Sie sich vorab mit verschiedenen Abkürzungen als auch Begrifflichkeiten vertraut machen. Denn diese geben Ihnen Aufschluss darüber, wie Sie Ihr Grundstück bebauen dürfen. Informationen rund um den Bebauungsplan erhalten Sie hier.
Ihr Bebauungsplan, die verbindliche Bauplanung – Hier können Sie ebenerdig Bauen!
Der erste Anhaltspunkt ist die Bebauungsdichte sowie die Geschossflächenzahl und Vollgeschosse. Wenn diese Angaben einen Bungalow nicht ausschließen, können Sie dieses Grundstück weiterhin in Betracht ziehen. Denn die Bebauungsdichte gibt Ihnen Aufschluss darüber, wie viel Fläche Sie bebauen dürfen.
Daran anknüpfend gibt der Bebauungsplan Ihnen auch die Anzahl der Geschosse vor, beispielsweise kann ein Bungalow gebaut werden, wenn im Bebauungsplan Bauklasse I oder Bauklasse I und II vorgesehen ist. Aber der Bungalow wird durch die Vorgabe von Bauklasse II oder Bauklasse III gänzlich ausgeschlossen.
Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil. Zusätzlich kann es je nach Gemeinde einen textlichen Teil (Gemeindeverordnung) geben. Im Bebauungsplan ist die Grundstücksgrenze sowie die Flächenwidmung, Bebauungsdichte, Bebauungsweise, Bauklasse, Baufluchtlinien, Widmungsgrenzen eingezeichnet. Daran können Sie als Bauherr erkennen, bis wohin Sie bauen dürfen und woran Sie bauen müssen.
Gegebenenfalls können Sie in der Gemeindeverordnung Informationen rund um die Gestaltung Ihres Dachs erhalten. Darin werden Form, Neigung und eventuell Vorgaben zur Farbe festgehalten. Folgende Dachformen stehen bei Town & Country Haus zur Auswahl: Pultdach, Flachdach, Satteldach und Walmdach. Darüber hinaus sollten Sie die vorgegebene maximale Gebäudehöhe des Bebauungsplans für die Planung Ihres Eigenheims berücksichtigen. Denn nur unter Einhaltung aller Vorgaben können Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen.
Um Ihr Eigenheim nach Ihren Vorstellungen zu bauen, können Sie einen unserer regionalen Town & Country Partnern für Fragen rund um Ihren Hausbau hinzuziehen. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat für die Realisierung Ihres Lebenstraums zur Seite, ob beim Lesen und Verstehen des Bebauungsplans Ihres Grundstücks, bei der Berechnung Ihrer Baufinanzierung und natürlich beim Bau Ihres Eigenheims.